Die Initiative verlangt ein 5jähriges Verbot der E-Voting Aktivitäten. Anschliessend kann das Verbot von der Bundesversammlung aufgehoben werden,
wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Sämtliche Schritte der elektronischen Stimmabgabe sind ohne besondere IT Kenntnisse überprüfbar.
- Eine Beeinflussung von aussen gegen die wirkliche Willensäusserung kann bei der Stimmenauszählung ausgeschlossen werden.
- Das gleiche gilt auch für alle Teilergebnisse, die auch nachzählbar sein müssen.
Dabei sollen mindestens die gleichen Sicherheitsbedingungen wie bei der handschriftlichen Wahl bestehen.