Argument 6:

Eine behördliche Reaktion auf Anzeichen von Unregelmässigkeiten enthält aufgrund von 4) und 5) immer einen Anteil Willkür. Das ist ebenfalls Gift für das Vertrauen in die Institution der Demokratie.

Die Bundeskanzlei plant, E-Voting auszusetzen, wenn Anzeichen von Manipulationen festgestellt werden. Damit hätten alle Stimmbürger noch eine Chance für den Postweg oder die Urnenwahl. Ist das aber so? Es ist nämlich damit zu rechnen, dass Manipulationen im letzten Moment erfolgen d.h. 24 Stunden vor dem Urnenschluss. Auslandschweizer werden dann keine Chance mehr haben. Dazu kommt, dass es viele bereits Betroffene gibt, bevor die Bundeskanzlei zu diesem Entscheid kommt.

Die Betroffenen wissen es nämlich nicht in jedem Fall und deren Anzahl kann nicht eruiert werden. Warum ? Und selbst wenn sie es wissen, werden nicht alle von der Urnenwahl Gebrauch machen. Da davon auszugehen ist, dass die Betroffenen einseitig manipuliert sind, kann das sehr wohl einen Einfluss auf den Abstimmungsausgang haben.

Das dies allseits bekannt ist, wird eine Abstimmungs- oder Wahlwiederholung sofort ein Thema werden. Ob dies aber nun stattfindet oder nicht, ist ein willkürlicher Akt und könnte von der aktuellen politischen Stimmungslage beeinflusst sein. Es kann nicht sichergestellt werden, dass die Wahlwiederholung gerechtfertigt ist, aber auch nicht, dass sie es nicht ist.

Update 13.04.2018