Argument 4 + 5

Das Ausmass einer möglichen Manipulation ist auf keinen Fall ermittelbar, auch wenn Beweise für diesen Fakt vorliegen.

Eine Manipulation könnte allenfalls auch vorgetäuscht werden. Das wäre ebenfalls kaum beweis- oder widerlegbar, aber kann glaubhaft sein.

Wenn allenfalls Unregelmässigkeiten gemeldet werden, so stellt dies nur einen Bruchteil aller Fälle dar, wo Benutzerstationen gehackt worden sind. Es ist weder damit zu rechnen, dass alle Abstimmenden einen Cyberangriff bemerken, auch dann nicht, wenn sie es könnten, noch kann man davon ausgehen, dass alle, die es bemerken auch melden werden und/oder den Postkanal nutzen.

Die sog. Dunkelziffer kann daher sehr stark variieren und ist nicht auszumachen. Würde man einzelne Computer, deren Funktionsfähigkeit angezweifelt werden, analysieren, wäre das eine enorm aufwendige Methode und ausserdem kaum gerichtstauglich durchzuführen. Und damit wäre nur 1 einzige Stimme überprüft.

Alle zentralen Indikatoren, die ebenfalls auf Manipulation hindeuten könnten, schliessen ebenfalls nicht gerichtstauglich auf den Umfang des Schadens.

Zudem gibt es noch Szenarien, bei denen gar keine messbaren Hinweise

zwingend auftauchen: Korrupte Mitarbeiter - Angriff auf die Zentrale

Update 13.04.2018