Argument 1:

Das Risiko durch manipulative Einflussnahme auf das Abstimmungsresultat aus dem Cyber- Raum ist objektiv zu gross. Manipulationen sind technisch machbar.

Szenario 1: Ein Trojaner arbeitet in der Arbeitsstation des Stimmbürgers zu Hause. Er ist passiv bei denjenigen, die das «richtige» Abstimmungsverhalten zeigen und greift ein, wenn der Abstimmende etwas anderes wählen will.

Der Trojaner kommt via Mail oder via Web-Surfen aus der Quelle eines sog. «Bot» oder via Download einer «App» auf das eigene System.

Er kann die Benutzerführung so abändern, dass der Benutzer dazu verleitet wird, nicht im richtigen Augenblick auf die richtigen Codes zu achten oder diese im falschen Augenblick einzugeben.

Die meisten Users folgen den Anweisungen ihres Computers/Handys und nicht einem Anleitungsbüchlein aus der Bundeskanzlei.

Der Trojaner verhindert entweder die Abstimmung, indem er den sog. «Bestätigungscode» nicht weitergibt, aber anzeigt, das sei gemacht. Dass der Finalisierungscode fehlt, könnte ja auch ein technisches Problem sein. Oder er verweigert die Anzeige des Verifizierungscodes und sagt, die Verifizierung sei in Ordnung.

Evtl. kann mit dem Handy ein App heruntergeladen werden, der die Codes des Stimmrechtsausweises alle per Foto liest, so dass man sie nicht mehr mühsam eingeben muss. Der Preis dafür ist die manipulierte Stimme, was aber nicht zwingend erkannt wird, weil es nicht angezeigt wird. Niemand kann das verhindern.

Ohne Original-Benutzerführung müsste der Abstimmende das Prozedere auswendig kennen, um eine mögliche Manipulation zu erkennen. Selbst dann kann er es nicht beweisen, er kann nur verzichten auf E-Voting.

Auch eine nachträgliche Wiederholung der Verifikationsprüfung ist nicht realistisch. Abstimmende werden das nicht tun: «Es nützt ja doch nichts zu reklamieren und ich kann ja auch nichts beweisen. Nachher wirft man mir vor, ich hätte etwas falsch gemacht»

Update 13.04.2018