Parlamentsgeschäfte E-Voting seit 2016




Zu den einzelnen Geschäften

18.3057, Zerstörung der direkten Demokratie durch E-Voting














17.471, Moratorium für E-Voting,
18.420, Vertrauen in die Abstimmungs- und Wahlresultate als Grundlage der Demokratie sichern




18.427, Ja zu E-Voting, aber Sicherheit kommt vor Tempo !




18.5681, E-voting. Abandon du système genevois pour des raisons financières ?


18.468, Marschhalt beim E-Voting !




18.1083, Kosten beim E-Voting ?






18.4375, E-Voting - ein schneller und entschlossener Einsatz für ein System auf Open-Source-Basis und in öffentlicher Hand



19.5153,19.5165,19.5166,19.5210,19.5225
Wann erfolgt ein Marschhalt bei der Einführung des unsicheren Post / Scytl E-Voting Systems?








19.3294 E-Versand statt E-Voting



19.5252, 19.5253, Wiedererweckung des Genfer Systems statt POST System?



19.312 Entwicklung eines E-Voting-Systems durch den Bund oder die Kantone





19.4419 Das E-Voting Debakel der Post.



19.4580 Der Schweizerische Nationalfonds soll an Hochschulen die Forschung im Bereich des E-Voting finanziell unterstützen.

Kommentare

Der Bundesrat antwortet auf die Interpellation von NR Zanetti 18.3057:
"Die Korrektheit der Ergebnisse muss mit systemunabhängigen Informatikmitteln verifiziert werden können (universelle Verifizierbarkeit). Die Kantone können diese Kontrolle einem vertrauenswürdigen Gremium wie z. B. einem Stimmbüro oder einer Wahlkommission übertragen."

Folgende Fragen stellen sich dazu:
Frage 1: Meint man mit korrekte Ergebnisse auch die durch die allfällige Manipulation des Dialoges zustandegekommenen verschlüsselten E-Couverts (ballots)?
Frage 2: Was sind systemunabhängige Informatikmittel? Solche, die nie am Internet und nie denselben Administratoren ausgesetzt waren?
Frage 3: Welches Stimmbüro ist in der Lage, die Sicherheit solcher Informatikmittel und deren Resultate vertrauenswürdig zu kontrollieren?
Frage 4: Glaubt der Bundesrat, dass die verglichenen Länder andere Anforderungen an E-Voting Systeme haben oder es einfach nicht gut genug können?

Abstimmung in der SPK: 9 SVP + 1 GPS gegen 5 SP + 4 CVP + 4 FDP + 1 BDP + 1 GLP. Die Parlamentarier stimmen parteipolitisch ab. Sie sehen mehrheitlich unsere Demokratie im E-Labor als nützliche Testversuche". Sie glauben ausserdem, dass man die Sicherheit auf Gesetzesstufe verordnen kann! Und: Transparenz sei ja schon gut, aber wenn man Transparenz verlange, könne man ja kein E-Voting mehr machen!
Kommentar

Mit der Zustimmung im Parlament würde der Testbetrieb E-Voting limitiert. Mit der Unterstützung der FDP und der SP gibt es dazu eine Mehrheit gegen die CVP des Bundeskanzlers. SR Müller propagiert einen dritten Weg. Aber welche Vision hat die FDP? Ein bisschen Manipulation ist okay? Was braucht denn die jetzige unsichere Lösung für einen "ordentlichen Betrieb"? Und ist das wirklich eine Limitierung?

Antwort des Bundesrates: Die Kantone müssen selber schauen wo sie ihre Ressourcen hernehmen. Es ist nicht vorgesehen, dass der Bund diese Übung finanziert.

Mit 100:75 haben die E-Voting Skeptiker im NR gegen die Empfehlung der SPK triumphiert. Neben der SVP stimmten auch die GPS und die GLP Fraktion mehrheitlich sowie viele Sozialdemokraten für die Motion Zanetti. 18 haben nicht abgestimmt, 7 haben sich enthalten. Die SPK denkt immer noch, dass beim "Testbetrieb" die Sicherheit auch mitgetestet werde.

Diese Rechnung zu sehen wäre mal interessant... Sie wird wohl nie in brauchbarer Form kommen. Die Antwort des Bundesrates ist deutlich: "Wir vom Bund haben nichts mit den Kosten zu tun. Die Kosten entstehen aus dem Vertrag der Kantone mit der Post. Die Post wird ihre Kosten dann bekannt geben. Allerdings nicht im Detail." Und da sie ja die Zertifizierung schon hat, wird sie sich nicht in 'unnötige' Kosten für die Sicherheit stürzen...!?

Schneller Einsatz auf OpenSource basis: Ein Widerspruch in sich. Wer soll das entwickeln? Ein paar Beamte des Kantons GE? Ist die Botschaft mit den Sicherheitskosten nicht angekommen? Der Bundesrat bleibt stur auf seiner naiven Linie ("Wir haben ein sicheres System und kennen den Quellcode. Das genügt") und empfiehlt, auch diesen Antrag abzulehnen.
Nach der Entdeckung von Fehlern im Quellcode der Software drängt sich eine Neuorientierung des gesamten E-Voting Fahrplans geradezu auf. Wohl auch für bisher wohlgesonnene Parlamentarier.
Gemäss BK seien die festgestellten Mängel aufgrund der rechtlichen Anforderungen wohl ein Grund für die Verweigerung der Überführung in den ordentlichen Betrieb. Als gravierender Sicherheitsmangel während des Testbetriebs mit bis zu 50% E-Voters werde das aber nicht gesehen. Die erst späte Erkennung eines solchen Mangels werde durchaus als struktureller Mangel des Prüfverfahrens erkannt. Die POST werde angewiesen, diese Mängel zu beheben. Weil aber die effektive Zahl der E-Voters nach wie vor sehr klein sei, sei nicht mit einer Manipulation bei den vergangenen und künftigen Abstimmungen zu rechnen.
Der Bundesrat (BK) ist mit seinen Argumenten gegen diese Motion im NR aufgelaufen. Mittlerweile hat neben SVP und Grünen auch die GLP und die SP begriffen, dass man nach anderen Alternativen suchen muss, um das Auslandschweizerproblem bei Abstimmungen zu lösen..
Zurückgezogen: Da wäre wohl die Kosten- und die Sicherheitsfrage zunächst in den Griff zu bekommen, danach auch die Ressourcenfrage und die Frage, ob das wirklich ein Genfer Vorhaben sein soll. Komplett falsch wäre, wenn man glaubte, (nur) in Genf sei das notwendige Know-How vorhanden.
Im Prinzip die richtige Platzierung so eines Projektes. Aber welche Stelle im Bund könnte das? Werden die Sicherheitsaspekte hoch genug gehalten, sind die Kosten nicht voraussehbar und nicht im Griff zu halten. Sind aber Budgets vorgegeben, so wird die Sicherheit zu kurz kommen. Zudem stellt sich auch hier wieder die Nutzenfrage, die nur im Zusammenhang mit den geplanten Lösungen und Kosten gestellt werden darf und nicht absolut dasteht, wie in den Umfragen immer wieder vorgegaukelt wurde.
Der Bundesrat soll Auskunft darüber geben, inwieweit die Post, dessen Haupteigner der Bund ist, nach gesetzlichen oder wirtschaftlichen Vorgaben handeln sollte, wenn sie E-Voting anbieten will. Es soll auch die bisherige destaströse E-Voting Wirtschaftlichkeit beurteilt werden.
"Ziel ist es, unabhängige und wissenschaftliche Daten zur Qualität und Durchführbarkeit solcher zukünftigen Projekte und zu allen Sicherheitslücken und Risiken im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Stimmabgabe zu sammeln"
Gut gemeint und auch korrekt formuliert, aber das Problem ist, wie kommt die wissenschaftliche Botschaft in der Politik an? Wie viel Aufwand ist es wert, die aufgezeigten Risiken zu vermeiden? Der Entscheid fällt in der Politik.


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